Das Bundesministerium für Finanzen hat das Reisekostenrecht rückwirkend zum 01.01.2020 neu geregelt. Das Schreiben vom 25. November 2020 ersetzt das BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2014 und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Es wurden einige Änderungen und Anpassungen vorgenommen, u.a. zur ersten Tätigkeitsstätte, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und zur doppelten Haushaltsführung. Auch für betrieblich und beruflich veranlasste Auslandsreisen ab 1. Januar 2024 wurden neue Pauschalentgelte bekanntgegeben.
In diesem Seminar erhalten Sie einen ertragsteuerrechtlichen Überblick über das aktuelle Reisekostenrecht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmer. Ihre bereits vorhandenen Kenntnisse werden praxisorientiert vertieft, so dass Ihnen eine schnelle und effektive Abrechnung der Reisekosten auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung möglich ist.